Das BTM(Betäubungsmittel)-Gesetz verlangt die sichere Verwahrung bestimmter Arzneimittel in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Apotheken.
In Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen ist zur Lagerung von Betäubungsmitteln ein Tresor der Widerstandsklasse N (0) vorgeschrieben. Lediglich für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in kleineren Mengen (Tagesbedarf) sind die Anforderungen geringer.
In Apotheken liegen die Anforderungen höher. Hier ist zur Lagerung von Betäubungsmitteln entweder ein BTM-Tresor mit Sicherheitsklasse I oder ein Tresorraum mit einer Tresortür der Sicherheitsklasse III vorgeschrieben.
Für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken ist mindestens ein Wertschutzschrank mit Widerstandsgrad I oder eine Wertschutzraumtür der Widerstandsklasse III oder besser vorgeschrieben.
Wir bieten eine große Zahl an BTM-Tresoren an, mit denen sich jedes Sicherheitskonzept passgenau umsetzen lässt.
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Modellreihe HBE
FeuerschutztresorWert- und Feuerschutztresor zur Lagerung von Wertgegenständen und wichtigen Unterlagen.
Einbruchschutz:Klasse 1 nach EN 1143-1Feuerschutz:Feuerschutz S 120 P nach EN 1047-1Versicherungsschutz:privat bis € 65.000
gewerblich bis € 20.000Modellreihe HBES
FeuerschutztresorWert- und Feuerschutztresor zur Lagerung von Wertgegenständen und wichtigen Unterlagen.
Einbruchschutz:Klasse 1 nach EN 1143-1Feuerschutz:Feuerschutz S 120 P nach EN 1047-1Versicherungsschutz:privat bis € 65.000
gewerblich bis € 20.000Modellreihe HSDS
FeuerschutztresorWert- und Feuerschutztresor zur Lagerung von Wertgegenständen und wichtigen Unterlagen.
Einbruchschutz:Klasse 1 nach EN 1143-1Feuerschutz:Feuerschutz S 120 P nach EN 1047-1Versicherungsschutz:privat bis € 65.000
gewerblich bis € 20.000